25. September 2025

Kanton Aargau legt Ziele für Gesamtverkehrskonzept im Raum Frick-Stein-Laufenberg fest

Aarau - Der Kanton Aargau hat für das Gesamtverkehrskonzept im Raum Frick-Stein-Laufenberg eine Lagebeurteilung erstellt und vier Ziele verabschiedet. Mit ihnen sollen Mobilitätsverhalten, grenzüberschreitender Verkehr, Strassenraum und Güterverkehr gesteuert werden.

(CONNECT) Das Steuerungsgremium des Gesamtverkehrskonzepts (GVK) für den Raum Frick-Stein-Laufenberg hat an seiner Sitzung am 9. September eine Lagebeurteilung erstellt und vier Ziele sowie ihnen zugeordnete Erfolgskriterien für das GVK definiert, informiert das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau in einer Mitteilung. Zudem wurden erste Ansätze für Massnahmen zur Erreichung der Ziele diskutiert. Die vier Ziele des GVK betreffen das Mobilitätsverhalten, den grenzüberschreitenden Verkehr, die Strassenräume und den Güterverkehr der Region.

Beim Mobilitätsverhalten sollen die Mobilitätsbedürfnisse möglichst umweltschonend und flächeneffizient erfüllt werden. Dazu setzt das Steuerungsgremium insbesondere auf den Ausbau von öffentlichem sowie von Fuss- und Veloverkehr. Als Erfolgskriterien werden unter anderem Erreichbarkeit, zuverlässig planbare Reisezeiten und eine Verkehrsinfrastruktur genannt, bei der auf das eigene Auto verzichtet werden kann.

Strassen in Siedlungsgebieten sollen siedlungs- und klimaverträglich gestaltet werden. Die Erfolgskriterien sehen hier die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die flächenschonende und hitzeangepasste Aufteilung des Strassenraums an die verschiedenen Verkehrsmittel vor. Ortsdurchfahren sollen „als belebte und lebendige öffentliche Räume konzipiert“ werden.

Beim Güterverkehr wird Wert auf verträgliche Abwicklung und Nutzen für die regionale Wirtschaft gelegt. Unter den Erfolgskriterien wird eine möglichst weitgehende Abwicklung auf der Schiene genannt. In das Ziel Güterverkehr ist auch das Ziel grenzüberschreitender Verkehr eingeordnet. Hier soll das Verkehrssystem eine effiziente Nutzung der Infrastruktur unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Mobilität ermöglichen. ce/hs

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