13. Mai 2026

Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt können bis zu 80 Jahren laufen

Bern - Die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt auf 80 Jahre ist technisch möglich und in den wahrscheinlichsten Fällen auch wirtschaftlich. Das zeigt ein Bericht, den der Bundesrat verabschiedet hat. Die Nachrüstung würde 0,7 bis 1,2 Milliarden Franken kosten.

(CONNECT) Der Bundesrat hat am 13. Mai einen Bericht über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt auf 80 Jahre verabschiedet. Der Bericht kommt laut einer Mitteilung zum Schluss, dass ein solcher Langzeitbetrieb technisch möglich und in den meisten wahrscheinlichen Fällen auch wirtschaftlich wäre. Eine finanzielle Förderung des Langzeitbetriebs sei daher aus heutiger Sicht nicht nötig. Der Bericht des Bundesrates stützt sich auf eine Studie von Frontier Economics mit Hauptsitz in London und Siempelkamp NS in Alzenau im Bundesland Bayern.

Die vier heutigen Kernkraftwerke in der Schweiz decken rund 30 Prozent des Stromverbrauchs, aber 36 Prozent des Verbrauchs im Winter. Die Axpo will als Eigentümerin und Betreiberin die beiden Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 auf 2032 und 2033 vom Netz nehmen. Die Laufzeit der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt könnte laut dem Bericht des Bundesrates dagegen auf 80 Jahre verlängert werden. Gösgen wurde 1979 ans Netz genommen, Leibstadt 1984.

Die Betriebsbewilligungen beider Kraftwerke sind unbefristet. Die Betreiber haben dem Bundesamt für Energie (BFE) bereits ihre Planungen über die Nachrüstung für einen Langzeitbetrieb über 60 Jahre hinaus mitgeteilt. Die Betreiber von Gösgen gehen davon aus, dass die Investitionskosten zwischen 1022 Millionen und 1381 Millionen Franken betragen. Die Betreiber von Leibstadt gehen von 640 Millionen bis 865 Millionen Franken aus. Sie verteilen sich jeweils auf 36 Jahre.

Die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen hängt namentlich von den künftigen Strompreisen, aber auch von der Zinsentwicklung und den politischen Auflagen ab. Laut der Studie würde der Langzeitbetrieb nur bei sehr niedrigen Strompreisen nicht wirtschaftlich sein. Allerdings müssten politisch motivierte vorzeitige Stilllegungen und strenge Auflagen und Sicherheitsvorschriften ausgeschlossen werden.

Der Bericht des Bundesrates antwortet auf das Postulat „Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke ermöglichen“, das der Ständerat Thierry Burkart im September 2023 eingereicht hat. ce/ug

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